Cookie-Einstellungen
Es gibt nichts einzustellen, und das ist die Auskunft
Diese Seite setzt keine Cookies, bindet keinen Drittanbieter mit Cookies ein und misst keine Reichweite. Es gibt deshalb keine Kategorien zum An- und Abwählen. Was auf Ihrem Gerät liegt, sind zwei Einträge, die Sie selbst ausgelöst haben, und die können Sie hier ansehen und löschen.
Kein Werbenetzwerk, kein Zählpixel, keine Wiedererkennung über Seitenaufrufe hinweg. Die Werkzeuge dieser Seite rechnen im Browser, und was Sie dort eintragen, steht in keiner der beiden Zeilen unten.
Was abgelegt werden kann
| Eintrag | Wozu | Entsteht durch | Wie lange |
|---|---|---|---|
| thema | Merkt sich, ob Sie die helle oder die dunkle Darstellung gewählt haben. | Ein Druck auf den Hell-Dunkel-Schalter in der Kopfzeile. | Bis Sie ihn löschen oder die Websitedaten Ihres Browsers leeren. |
| hinweis-gelesen | Merkt sich, dass Sie diesen Hinweis bereits gesehen haben. | Ein Druck auf die Schaltfläche im Hinweis am Seitenfuss. | Bis Sie ihn löschen oder die Websitedaten Ihres Browsers leeren. |
Was auf diesem Gerät liegt
Wird gelesen.
Warum hier keine Einwilligung abgefragt wird
§ 25 Abs. 1 des Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes verlangt eine Einwilligung, bevor Informationen auf einem Endgerät gespeichert oder ausgelesen werden. Absatz 2 Nr. 2 nimmt davon aus, was unbedingt erforderlich ist, um einen ausdrücklich gewünschten Dienst bereitzustellen.
Genau darum handelt es sich hier. Beide Einträge entstehen erst durch eine Handlung, die den Zweck selbst benennt: Wer die Darstellung umschaltet, will sie umgeschaltet haben, auch beim nächsten Aufruf. Wer den Hinweis wegklickt, will ihn nicht wieder sehen. Ein Banner mit den Schaltflächen "Akzeptieren" und "Ablehnen" würde an dieser Stelle eine Wahl vortäuschen, die es nicht gibt, denn abzulehnen wäre nichts.
Sollte je ein Dienst hinzukommen, der Cookies setzt oder Daten an Dritte gibt, ändert sich das. Dann kommt die Einwilligung vor das Laden, mit einzeln abwählbaren Kategorien und einem Widerruf, der so einfach ist wie die Zustimmung. Angekündigt würde das zuerst in der Datenschutzerklärung.
Zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Übrigen siehe die Datenschutzerklärung, zum Anbieter das Impressum. Stand dieser Angaben: .