24 h - 72 h - Abschluss
CRA-Meldefristen im Detail: 24 Stunden, 72 Stunden, 14 Tage oder ein Monat
Die beiden Vorderfristen sind in beiden Meldesträngen gleich und laufen ab demselben Zeitpunkt. Die Abschlussfrist ist es nicht: Der eine Strang hängt an einem technischen Ereignis, der andere an einer eigenen Handlung.
Der Startpunkt
Ab wann laufen die Fristen?
Ab Kenntniserlangung, nicht ab Gewissheit
Alle Vorderfristen knüpfen an einen einzigen Zeitpunkt an, nämlich den, zu dem der Hersteller Kenntnis von der aktiv ausgenutzten Schwachstelle oder dem schweren Vorfall erlangt hat. Nicht ab dem Zeitpunkt, zu dem die Untersuchung abgeschlossen ist, und nicht ab dem, zu dem die Geschäftsführung informiert wurde.
Das hat eine Folge, die in der Praxis unterschätzt wird: Wer feststellt, dass sein Ticketsystem den ersten Hinweis schon zwölf Stunden früher enthielt, hat zwölf Stunden weniger. Deshalb gehört der Kenntniszeitpunkt so genau dokumentiert, wie er sich rekonstruieren lässt, und zwar samt Quelle.
Die 72 Stunden laufen ab Kenntnis, nicht ab der Frühwarnung. Wer die Frühwarnung nach 20 Stunden absetzt, hat für die zweite Stufe noch 52 Stunden.
GrundlageArt. 14 Abs. 2 Buchst. a CRAArt. 14 Abs. 2 Buchst. b CRAArt. 14 Abs. 4 Buchst. a CRAArt. 14 Abs. 4 Buchst. b CRA
Die Falle
Wann ist der Abschlussbericht fällig?
Je nach Meldestrang verschieden
Beim Schwachstellenstrang läuft die Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem eine Korrektur- oder Minderungsmaßnahme verfügbar ist. Solange kein Update existiert, läuft sie nicht. Wer lange braucht, hat für diese Stufe länger Zeit, muss die 24 und 72 Stunden aber trotzdem gehalten haben.
Beim Vorfallstrang läuft die Frist ab der abgesetzten 72-Stunden-Meldung. Sie startet also durch eine eigene Handlung, und sie startet auch dann, wenn die Untersuchung noch mitten im Gang ist.
| Strang A, Schwachstelle | Strang B, Vorfall | |
|---|---|---|
| Abschlussfrist | 14 Tage | 1 Monat |
| Gerechnet ab | Verfügbarkeit der Korrektur- oder Risikominderungsmaßnahme | Abgabe der 72-Stunden-Meldung |
| Auslöser | Ein technisches Ereignis | Eine eigene Handlung |
| Wenn der Auslöser ausbleibt | Die Frist läuft nicht. Der Zustand ist zu dokumentieren. | Kommt nicht vor: Die Meldung ist ohnehin binnen 72 Stunden fällig. |
GrundlageArt. 14 Abs. 2 Buchst. c CRAArt. 14 Abs. 4 Buchst. c CRA
Zum Mitrechnen
Rechenbeispiel: Kenntnis am Freitagabend um 22:40 Uhr
Kenntniserlangung an einem Freitagabend um 25.09.2026, 22:40 Uhr. Für Strang A ist das Update am 09.10.2026, 14:00 Uhr verfügbar, für Strang B geht die Meldung am 27.09.2026, 09:15 Uhr raus.
Strang A: aktiv ausgenutzte Schwachstelle
| Stufe | Fällig am | Weil |
|---|---|---|
| Frühwarnung | 26.09.2026, 22:40 Uhr | Die Frist endet 24 Stunden nach der Kenntniserlangung. |
| Schwachstellenmeldung | 28.09.2026, 22:40 Uhr | Die Frist endet 72 Stunden nach der Kenntniserlangung. Sie beginnt nicht erst mit der Frühwarnung. |
| Abschlussbericht | 23.10.2026, 14:00 Uhr | Die Frist endet 14 Tage, nachdem die Korrektur- oder Risikominderungsmaßnahme verfügbar war. Die Kenntniserlangung setzt diese Frist nicht in Gang. |
Strang B: schwerwiegender Sicherheitsvorfall
| Stufe | Fällig am | Weil |
|---|---|---|
| Frühwarnung | 26.09.2026, 22:40 Uhr | Die Frist endet 24 Stunden nach der Kenntniserlangung. |
| Vorfallmeldung | 28.09.2026, 22:40 Uhr | Die Frist endet 72 Stunden nach der Kenntniserlangung. Sie beginnt nicht erst mit der Frühwarnung. |
| Abschlussbericht | 27.10.2026, 09:15 Uhr | Die Frist endet einen Monat nach der Einreichung der Vorfallmeldung. |
Die beiden Tabellen sind nicht abgeschrieben, sondern mit derselben Funktion gerechnet, die auch der Fristenrechner benutzt. Sie können deshalb nicht von ihm abweichen.
Zwischenschritt, kostenlos
Mit Ihren eigenen Zeiten rechnen
Der Fristenrechner nimmt Ihren Kenntniszeitpunkt und gibt alle Termine samt Herleitung und Rechtsgrundlage aus. Dazu eine Kalenderdatei, damit aus jeder Frist ein Termin mit Erinnerung wird.
Was nicht gilt
Verschiebt sich die Frist am Wochenende?
Nein, sie läuft in Stunden
Artikel 14 nennt Stundenfristen und knüpft sie an die Kenntniserlangung. Eine Regel, die auf den nächsten Werktag verschiebt, enthält er nicht. Wer darauf baut, geht ein Risiko ein, das sich mit einer Rufbereitschaft und einer benannten Vertretung vermeiden lässt.
Praktisch heißt das: Der Fall, auf den man sich vorbereitet, ist Freitag 22:40 Uhr. Wer nur den Dienstagvormittag durchgespielt hat, hat nichts durchgespielt.
Der vierte Termin
Der Zwischenbericht: jederzeit anforderbar, ohne feste Frist
Neben den drei Stufen kann das koordinierende CSIRT jederzeit einen Bericht über den Stand der Dinge anfordern. Dafür gibt es weder eine feste Frist noch einen festen Zeitpunkt. Genau deshalb muss der eigene Prozess ihn vorsehen: Wer die Anfrage bekommt und dann erst überlegt, wer antwortet und was bisher gemeldet wurde, hat ein Problem, das die Fallakte löst.
GrundlageArt. 14 Abs. 6 CRA
Rechtsgrundlage im Wortlaut: Verordnung (EU) 2024/2847
Art. 14 CRA im Wortlaut
Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen
Kurz: Cyber Resilience Act (CRA) - ABl. L, 2024/2847, 20.11.2024
- Art. 14 Abs. 2 Buchst. a CRA
"unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 24 Stunden, nachdem der Hersteller davon Kenntnis erlangt hat, eine Frühwarnung über eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle"
Wörtliches Zitat der deutschen Sprachfassung, abgeglichen am .
- Art. 14 Abs. 2 Buchst. b CRA
"unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 72 Stunden, nachdem der Hersteller Kenntnis von der aktiv ausgenutzten Schwachstelle erlangt hat, eine Meldung von Schwachstellen"
Wörtliches Zitat der deutschen Sprachfassung, abgeglichen am .
- Art. 14 Abs. 2 Buchst. c CRA
"spätestens 14 Tage, nachdem eine Korrektur- oder Risikominderungsmaßnahme zur Verfügung steht, einen Abschlussbericht"
Wörtliches Zitat der deutschen Sprachfassung, abgeglichen am .
Volltext auf EUR-Lex, deutsche Sprachfassung
Maßgeblich ist allein der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut.
Fristen im Kalender schlagen Fristen auf Papier
Ein Termin mit Erinnerung erreicht die Person, die handeln muss. Ein Datum in einer Handlungsanweisung erreicht sie nicht. Der Fristenrechner gibt Ihnen beides in einem Durchgang.
Eine Eingabe, Ergebnis sofort, dazu eine Kalenderdatei mit einem Termin je Stufe und Erinnerung zwei Stunden vorher.