Sechs Abschnitte - rechnet im Browser
Meldeassistent
In sechs Abschnitten zur unterschriftsreifen Fallakte
Gemeint ist die Meldung nach Artikel 14 des Cyber Resilience Act (CRA), der EU-Verordnung 2024/2847. Der Assistent klärt zuerst, ob und nach welchem Strang zu melden ist, rechnet dann die Fristen, nimmt die Zuordnung auf und führt zuletzt durch die Inhalte, die Artikel 14 für jede Stufe verlangt. Am Ende steht eine Fallakte als PDF.
Aktualisiert am:
Teil des Meldekits - 29 EUR einmalig pro erstellter Akte - kein Abonnement
Abschnitt 1 von 5
Wird eine Schwachstelle Ihres Produkts aktiv ausgenutzt?
Aktive Ausnutzung heißt: Es gibt Hinweise darauf, dass die Schwachstelle in freier Wildbahn benutzt wird. Ein veröffentlichter Machbarkeitsnachweis allein ist noch keine Ausnutzung, ein beobachteter Angriff sehr wohl.
Woraus die Fallakte entsteht
Der Assistent rechnet nichts, was nicht in der Verordnung steht. Die Fristen, die er setzt, sind die drei Fristen des Artikels 14: 24 Stunden Frühwarnung, 72 Stunden Meldung, dann der Abschlussbericht, dessen Beginn sich je Meldestrang unterscheidet. Die Textentwürfe für die Unterrichtung der Nutzer folgen Artikel 14 Abs. 8, samt dem CSAF-Gerüst für die maschinenlesbare Fassung.
Ihre Eingaben bleiben dabei in diesem Browserfenster. Die Fallakte entsteht auf Ihrem Gerät, ihre Prüfsumme wird dort gebildet, und es gibt keinen Server, der die Angaben entgegennimmt. Ein Neuladen verwirft sie deshalb auch.