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Cyber Resilience ActMeldung

Stand 1. August 2026 - 6 Einträge

CRA-Rechtsstand

Was sich geändert hat und was noch fehlt

Die Rechtslage ist in Bewegung. Die Kommission kann Format und Verfahren der Meldungen weiter festlegen, die Meldeplattform verändert sich, und einige Angaben, die man für die Vorbereitung braucht, gibt es schlicht noch nicht. Was hier steht, hat ein Datum und eine Quelle.

Aktualisiert am:

Offen

2 Punkte stehen noch aus

Diese Angaben brauchen Sie für die vollständige Vorbereitung, und es gibt sie zum genannten Stand noch nicht. Das betrifft alle Hersteller gleichermaßen.

  • Die Liste der benannten CSIRT-Koordinatoren ist noch nicht veröffentlicht

    Welcher Mitgliedstaat zuständig ist, ergibt sich aus Artikel 14 Abs. 7 und lässt sich heute bestimmen. Welches Team dort als Koordinator im Sinne der Verordnung benannt ist und über welchen elektronischen Endpunkt es erreichbar sein wird, veröffentlicht die ENISA vor dem Start der Meldeplattform. Bis dahin bleibt dieser Punkt offen, und zwar für alle Hersteller gleichermaßen.

  • Die Meldeplattform ist noch nicht erreichbar

    Die Plattform soll zum 11. September 2026 betriebsbereit sein; funktionale Tests und Sicherheitstests laufen, eine Testphase davor ist vorgesehen. Ihre Adresse wird erst vor dem Start veröffentlicht. Wer sich vorbereiten will, richtet in der Zwischenzeit das EU-Login ein, denn das ist die Voraussetzung für die spätere Registrierung.

Wer eine Angabe braucht, die es nicht gibt, hat kein Wissensproblem, sondern ein Planungsproblem. Deshalb steht auf dieser Seite auch, was fehlt.

Chronik der Änderungen, jeder Eintrag mit Quelle

  1. Zuständigkeitnoch offen

    Die Liste der benannten CSIRT-Koordinatoren ist noch nicht veröffentlicht

    Welcher Mitgliedstaat zuständig ist, ergibt sich aus Artikel 14 Abs. 7 und lässt sich heute bestimmen. Welches Team dort als Koordinator im Sinne der Verordnung benannt ist und über welchen elektronischen Endpunkt es erreichbar sein wird, veröffentlicht die ENISA vor dem Start der Meldeplattform. Bis dahin bleibt dieser Punkt offen, und zwar für alle Hersteller gleichermaßen.

  2. Meldeplattform

    ENISA aktualisiert Fragenkatalog und Anleitungen zur Meldeplattform

    Die ENISA hat ihren Fragenkatalog zur Meldeplattform und die Anleitungen für benannte Vertreter aktualisiert: eine zur Registrierung, eine zum Einreichen und Aktualisieren von Meldungen. Angekündigt ist außerdem ein Webinar rund zwei Wochen vor dem Start der Plattform.

  3. Meldeplattformnoch offen

    Die Meldeplattform ist noch nicht erreichbar

    Die Plattform soll zum 11. September 2026 betriebsbereit sein; funktionale Tests und Sicherheitstests laufen, eine Testphase davor ist vorgesehen. Ihre Adresse wird erst vor dem Start veröffentlicht. Wer sich vorbereiten will, richtet in der Zwischenzeit das EU-Login ein, denn das ist die Voraussetzung für die spätere Registrierung.

  4. Meldeplattform

    Vorerst keine Programmierschnittstelle für Meldungen

    Die ENISA stellt zum Start keine Programmierschnittstelle bereit. Meldungen werden über die Weboberfläche eingereicht. Das heißt für die Praxis: Jede Meldung wird von Hand getippt, im Zweifel nachts und unter Druck. Interne Abläufe lassen sich trotzdem vorbereiten, nur eben nicht bis zur Einreichung automatisieren.

  5. Rechtslage

    Delegierter Rechtsakt zur verzögerten Weiterleitung von Meldungen

    Die Kommission hat festgelegt, aus welchen Gründen ein koordinierendes CSIRT die Weiterleitung einer Meldung ausnahmsweise verzögern darf. Für den meldenden Hersteller ändert das nichts an seinen Fristen: Er meldet unverändert binnen 24 und 72 Stunden.

  6. Rechtslage

    Der Cyber Resilience Act tritt in Kraft

    Die Verordnung (EU) 2024/2847 tritt in Kraft. Anwendbar wird sie gestaffelt: Artikel 14 mit den Meldepflichten ab dem 11. September 2026, der übrige Teil mit CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertung, technischer Dokumentation und Update-Pflicht ab dem 11. Dezember 2027.

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Bereiten Sie vor, was heute schon feststeht

Die offenen Punkte betreffen den Meldeendpunkt und die Plattform. Alles andere, also Zuständigkeit, Rollen, Fristenlogik und Textbausteine, lässt sich heute klären und ändert sich durch die ausstehenden Veröffentlichungen nicht.

Elf Punkte, nach Aufwand sortiert. Die ersten vier sind an einem Nachmittag erledigt.