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Cyber Resilience ActMeldung

Ratgeber - Abgrenzung

Worin unterscheidet sich der CRA von NIS-2, DORA und der DSGVO?

Vier Vorschriften, vier Anknüpfungspunkte, echte Überlappungen

Kaum ein Vorfall trifft nur eine Vorschrift. Wer die Anknüpfungspunkte der vier Regeln kennt, weiß vor der ersten Meldung, welche Pflichten gleichzeitig laufen und welche Meldungen er erstatten muss.

Die Kurzfassung

Der CRA regelt das Produkt, die anderen Vorschriften regeln Unternehmen und Daten

Der Cyber Resilience Act knüpft an das Produkt mit digitalen Elementen an, das in Verkehr gebracht wird. Die NIS-2-Richtlinie knüpft an den Betreiber kritischer oder wichtiger Einrichtungen an, die DORA an Finanzinstitute, die DSGVO an die Verarbeitung personenbezogener Daten. Weil die Anknüpfungspunkte verschieden sind, kann derselbe Vorfall mehrere Vorschriften gleichzeitig auslösen, und dann gelten mehrere Fristen und mehrere Empfänger nebeneinander.

GrundlageArt. 3 Nr. 1 CRAArt. 14 Abs. 1 CRA

Die Übersicht

Die vier Vorschriften im Vergleich

VorschriftWoran sie anknüpftWen sie trifftTypische Meldung
CRAProdukt mit digitalen Elementen, InverkehrbringenHerstellerSchwachstelle und Vorfall an CSIRT und ENISA, 24 und 72 Stunden
NIS-2Kritische oder wichtige Einrichtung, Netz- und InformationssystemeBetreiber, etwa Anbieter digitaler DiensteErheblicher Vorfall an die zuständige Stelle, je nach nationaler Umsetzung
DORAFinanzinstitut, ICT-RisikomanagementBanken, Versicherungen, ZahlungsdienstleisterMeldepflichtige Vorfälle an die Aufsicht, strukturiert nach Kategorien
DSGVOVerarbeitung personenbezogener DatenVerantwortlicher und AuftragsverarbeiterDatenpanne an die Aufsichtsbehörde, in der Regel binnen 72 Stunden

Die Spalte der Meldungen zeigt das Muster: Kein Empfänger und kein Fristenregime deckt sich vollständig. Die 72 Stunden, die DSGVO und CRA beide nennen, sind jeweils ab unterschiedlichen Kenntniszeitpunkten und an unterschiedliche Adressaten gerichtet.

GrundlageArt. 14 Abs. 2 Buchst. a CRAArt. 14 Abs. 2 Buchst. b CRA

Der Ernstfall

Doppelbefassung verlangt doppelte Meldung, keine Auswahl

Was bei einem Vorfall passiert, der mehrere Regeln trifft

Ein schwerwiegender Sicherheitsvorfall in einem ausgelieferten Produkt, das personenbezogene Daten verarbeitet und bei einem NIS-2-Betreiber läuft, kann drei Meldungen auslösen: die CRA-Meldung des Herstellers, die NIS-2-Meldung des Betreibers und die DSGVO-Meldung des Verantwortlichen. Jede Meldung hat ihren eigenen Inhalt, weil jede Vorschrift etwas anderes wissen will: der CRA das Produkt und die Schwachstelle, NIS 2 den Vorfall im System, die DSGVO die betroffenen Daten und Personen.

Praktisch hilft eine Zuordnungstabelle im eigenen Notfallplan: Wer meldet was an wen binnen welcher Frist. Wer sie einmal geschrieben hat, verwechselt im Ernstfall die Adressaten nicht.

Eine Meldung erfüllt genau eine Pflicht. Wer zwei Pflichten hat, meldet zweimal.

Der Grund

Warum die Vorschriften nebeneinander bestehen

Das Interesse hinter der Aufteilung

Jede Vorschrift schützt ein anderes Gut: Der CRA die Sicherheit der Produkte auf dem Markt, NIS 2 die Verfügbarkeit kritischer Dienste, DORA die Stabilität des Finanzsystems, die DSGVO die personenbezogenen Daten. Die Union hat bewusst getrennte Regeln geschaffen, weil die Gefahren verschieden sind. Für die Betroffenen ist die Aufteilung teuer, für den Schutz ist sie präzise: Jede Meldung geht an die Stelle, die für ihr Gut zuständig ist.

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