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Cyber Resilience ActMeldung

Ratgeber - Entwicklung

Was verlangt der CRA für die sichere Entwicklung von Software?

Ein Anspruch, viele zulässige Verfahren

Die Meldepflicht setzt ein, wenn die Sicherheit einmal versagt hat. Artikel 13 verlangt das Davor: dass der Hersteller von Anfang an auf Sicherheit entwickelt und den Prozess belegen kann.

Die Kurzfassung

Artikel 13 verlangt Sicherheit im Prozess, nicht nur im Produkt

Artikel 13 beschreibt die Pflichten des Herstellers jenseits der Meldung: Er entwickelt das Produkt so, dass es ohne bekannte verwertbare Schwachstellen ausgeliefert wird, er beachtet bei integrierten Komponenten die Sorgfaltspflicht, und er behandelt Schwachstellen über den gesamten Unterstützungszeitraum. Die Verordnung nennt damit das Ziel, nicht das Verfahren: Ob ein Betrieb mit Code-Reviews, automatisierten Tests oder einem zertifizierten Managementsystem arbeitet, ist ihm überlassen, solange der Nachweis gelingt.

GrundlageArt. 13 CRA

Die Übersicht

Die drei Pflichten des Artikels 13 im Einzelnen

PflichtWas verlangt istWas sie in der Praxis bedeutet
Sicher entwickelnDas Produkt wird über den Lebenszyklus mit Blick auf Cybersicherheit entwickeltSicherheitsanforderungen stehen neben den funktionalen, nicht dahinter
Komponenten mit Sorgfalt auswählenIntegrierte Komponenten werden identifiziert und überwachtEine SBOM führen und Abhängigkeiten bei Schwachstellen prüfen
Schwachstellen behandelnBehandlung über den gesamten Unterstützungszeitraum, ohne VerschweigenEin Prozess, der Funde bewertet, korrigiert und die Nutzer informiert

Die dritte Zeile ist die Brücke zur Meldepflicht: Wer Schwachstellen behandelt, stößt auf Fälle, in denen die Behandlung ausgenutzter Schwachstellen gleichzeitig meldepflichtig ist. Der Prozess für die Behandlung und der Prozess für die Meldung gehören deshalb zusammen, nicht in zwei Abteilungen.

Sicherheit ist eine Entwicklungsaufgabe mit Nachweispflicht, keine Abteilung.

Der Grund

Die Entwicklungsumgebung ist selbst Angriffsziel

Warum die Verordnung sie ausdrücklich nennt

Ein Angriff auf eine Entwicklungsumgebung muss kein einzelnes Produkt treffen: Er kann Schadcode in den Buildprozess einschleusen und damit in jede künftige Auslieferung. Die Verordnung verlangt deshalb Maßnahmen zum Schutz der Umgebung, in der das Produkt entwickelt wird. Wer bezahlt, ist der Hersteller, und wer profitiert, ist jeder Nutzer jedes ausgelieferten Produkts, weil die Lieferkette geschlossen bleibt.

Die Praxis

Der Nachweis gelingt über dokumentierte Verfahren, nicht über Zertifikate allein

Wie ein kleiner Betrieb Artikel 13 belegt

Ein kleiner Betrieb muss kein zertifiziertes Managementsystem betreiben. Der Nachweis verlangt dokumentierte Verfahren: die Sicherheitsanforderungen des Produkts, die Regeln für externe Komponenten, die Behandlung von Funden und die Maßnahmen zum Schutz der Umgebung. Alles, was schriftlich steht und gelebt wird, ist ein Beleg. Ein Zertifikat ersetzt diese Dokumentation nicht, es bündelt sie nur unter einem anerkannten Siegel.

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