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Cyber Resilience ActMeldung

Ratgeber - Vorbereitung

Was gilt ab dem 11. Dezember 2027 und wie bereitet man sich vor?

CE-Kennzeichnung für Neuprodukte, Meldepflicht läuft längst

Der Dezember 2027 ist der Stichtag, der die Konformität einführt. Die Meldepflicht gilt seit September 2026. Die Vorbereitung ist deshalb zweigleisig: ein Notfallprozess, der jetzt stehen muss, und eine Konformitätsplanung, die bis 2027 wächst.

Die Kurzfassung

Ab Dezember 2027 gilt die CE-Kennzeichnung, die Meldung gilt längst

Der 11. Dezember 2027 ist der Stichtag der Vollanwendung: Ab diesem Tag darf ein Produkt mit digitalen Elementen nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn es die Konformitätsanforderungen erfüllt und CE-gekennzeichnet ist. Altprodukte bleiben über die Übergangsregel ausgenommen, solange sie nicht wesentlich verändert werden. Die Meldepflicht des Artikels 14 gilt seit dem 11. September 2026, unabhängig vom Stichtag und unabhängig vom Alter des Produkts.

GrundlageArt. 71 CRAArt. 69 Abs. 2 CRAArt. 69 Abs. 3 CRA

Der Plan

Der Vorbereitungsplan in drei Stufen nach Aufwand

StufeAufwandWas darin steht
1. Sofortein NachmittagCSIRT ermitteln, Zugang zur Meldeplattform, Rollen verteilen, Meldefall üben
2. Diese QuartaleTage bis WochenProduktliste mit Klassen, SBOM je Produkt, Dokumentation beginnen, Verträge prüfen
3. Bis 2027Wochen bis MonateKonformitätsbewertung je Klasse, Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung

Die Stufen bauen aufeinander auf: Die Produktliste der zweiten Stufe entscheidet über den Aufwand der dritten, und der Notfallprozess der ersten Stufe schützt den Hersteller, solange die Konformität noch nicht steht. Die Checkliste zum Stichtag führt die ersten beiden Stufen mit elf Punkten auf.

Der 11. Dezember 2027 gilt für Neuprodukte. Der 11. September 2026 gilt für alle, längst.

KMU

Was Kleinstunternehmen und KMU entlastet

Die konkreten Erleichterungen der Verordnung

Die Verordnung nimmt Kleinstunternehmen an einer Stelle ausdrücklich heraus: Das Verpassen der reinen 24-Stunden-Frist wird für sie nicht mit Verwaltungsstrafen belegt. Von den Pflichten selbst befreit das nicht, und die 72-Stunden-Frist gilt voll. Die Konformitätsroute der übrigen Produkte ist die Selbstbewertung, die ohne notifizierte Stelle auskommt und deshalb auch für kleine Häuser machbar bleibt.

GrundlageArt. 64 CRA

Vertiefung

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